Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Für Waldbesitzer und Grundstückseigentümer heißt das: Bäume, die erkennbar umzustürzen oder Äste zu verlieren drohen, dürfen niemanden gefährden – vor allem dort, wo Menschen oder Fahrzeuge regelmäßig unterwegs sind.
Waldtypische Gefahren
Im Wald selbst gilt: Wer den Wald betritt, tut das auf eigene Gefahr. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 2. Oktober 2012, VI ZR 311/11) haftet der Waldbesitzer auf Waldwegen grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren – etwa herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, die sich aus der Natur des Waldes ergeben.
Wo die Pflicht deutlich höher ist
- Entlang öffentlicher Straßen und Bahnlinien
- An Gebäuden, Parkplätzen, Spielplätzen und Grundstücksgrenzen zu bebauten Flächen
- An Erholungseinrichtungen wie Bänken, Grillplätzen oder ausgebauten Wanderparkplätzen
Hier erwarten Gerichte regelmäßige Kontrollen und das Beseitigen erkennbarer Gefahren – zum Beispiel durch Fällung oder Rückschnitt.
Was Waldbesitzer praktisch tun sollten
- Bäume an Straßen, Wegen und Gebäuden regelmäßig in Augenschein nehmen – mindestens einmal im Jahr und nach Stürmen
- Auffälligkeiten wie Totholz, Pilzbefall, Risse oder Schrägstand ernst nehmen
- Kontrollen dokumentieren: Datum, Baum, Befund, Maßnahme
- Gefahrbäume zeitnah fällen oder sichern lassen – mit sauberer Absperrung der Arbeitsstelle
Für die digitale Dokumentation von Baumkontrollen haben wir aus der eigenen Praxis die Forstsoftware MW-Forst entwickelt.
Wir helfen
Gefahrbäume an Straßen, Wegen und Gebäuden fällen wir sicher und mit abgesicherter Arbeitsstelle. Mehr zu Baumfällung & Verkehrssicherung →